Keine verkaufsoffenen Sonntage für Dresden

In diesem Jahr in Dresden keine Sonntagsöffnung mehr – Verordnung der Stadt Dresden über verkaufsoffene Sonntage außer Vollzug gesetzt

Der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. November 2010 auf Antrag von zwei Arbeitnehmerinnen sowie der Gewerkschaft ver.di die „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen und über das verlängerte Offenhalten an bestimmten Werktagen im Jahr 210“ der Stadt Dresden zum Teil vorläufig au-ßer Vollzug gesetzt. Die Außervollzugsetzung betrifft die Ladenöffnung an drei Sonntagen: 7. November, 5. und 12. Dezember in der Landeshauptstadt. Somit werden auch an den Adventsonntagen die Läden in Dresden geschlossen bleiben müssen. Hinsichtlich des bereits verstrichenen 10. Oktobers wurde der Antrag abgelehnt.

Maßgeblich für die Entscheidung war die aus Sicht des Senats offensichtliche Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung in § 8 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Laden-öffnungsgesetzes. Sie ist zu unbestimmt. Die schriftliche Begründung wird in etwa drei Wochen erwartet.

Der Beschluss ist unanfechtbar (3 B 291/10).

Pressemitteilung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, 2.11.2010

Einen Kommentar zu diesem Thema schreiben:





Copyright © 2012 by die-infoseiten.de e.K. erstellt mit WordPress