Lastschrift und Kontonummern nach Europarecht?

HDE kritisiert Enddatum für deutsche Lastschrift und Kontonummern

PdH BERLIN – Die EU-Kommission will möglichst noch im Dezember, spätestens aber im Januar einen Verordnungsentwurf zur ausschließlichen Nutzung der internationalen Kontoverbindungsnummern sowie der europäischen Lastschrift veröffentlichen.Der deutsche Einzelhandel kritisiert diese Pläne, wie Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, jetzt deutlich machte: „Wir fordern, Lastschriften und Überweisungen mittels der etablierten deutschen Kontonummern und Bankleitzahlen auf absehbare Zeit nicht einzustellen. Es gibt auf europäischer Ebene keinen adäquaten Ersatz für die Lastschrift. Und bei den hier gebräuchlichen Kontonummern können die Banken auch in Zukunft die Umrechnung auf IBAN und BIC vornehmen.“

„Für das im deutschen Handel gebräuchliche elektronische Lastschriftverfahren (ELV) gibt es in Europa keine Alternative“, erläuterte Genth. „Ein Verbot dieses Zahlsystems würde für uns den Wegfall eines der wichtigsten Konkurrenten zu den bankengesteuerten Systemen wie Electronic Cash und Kreditkarten bedeuten. Wir brauchen daher eine Ausnahmeregelung für das Lastschriftverfahren in der geplanten Verordnung. Im Übrigen freuen wir uns, dass dies auch die Meinung der Bundesregierung ist, die uns in dieser Forderung unterstützt. Auch das Bundeskartellamt ist sich der Bedeutung der elektronischen Lastschrift bewusst und warnt vor einer Einstellung  des Verfahrens.“ Bedenken äußerte Genth auch zur geplanten Einstellung der nationalen Überweisungen und forderte technische Lösungen von den Banken: „IBAN und BIC sind in Deutschland noch so gut wie unbekannt; größere Aufklärungskampagnen haben bislang nicht stattgefunden. Aus unserer Sicht wäre eine Fortführung der bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen ohne weiteres möglich. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen könnte die Bank des Zahlers ohne Weiteres eine entsprechende Umformatierung in IBAN und BIC vornehmen. Damit würden sich die Händler die teure Anpassung der Systeme ersparen und könnten weiterhin mit den alten Daten  arbeiten. Zumindest für einen langen Übergangszeitraum, abgestimmt auf Marktentwicklungen und Investitionszyklen, sollte dies der Kompromiss sein.“

Pressedienst des Handels, PdH, 48/2010, 1. Dezember 2010

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