Versandhandel: Aktuelles Urteil zu Portokosten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (Az.: VIII ZR 268/07) klargestellt, dass Kunden bei Versandhandelsgeschäften die Kosten der Hinsendung nicht auferlegt werden dürfen, wenn sie von ihrem Rückgabe- oder Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, den Kunden dürfen, wenn sie die Ware fristgerecht wieder zurücksenden, allenfalls die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, wenn deren Wert 40 Euro nicht übersteigt und dies in den AGB so vorgesehen ist.

entnommen dem Rundschreiben des Handelsverband Sachsen e.V. 27-2010 vom 2.8.2010